Juristische Lieblingswörter II

23.6.2007 von maria

Heute: Erblasser

Das ist der gute Mensch, der seinen Hinterbliebenen nach seinem Tode (im Erbfall) ein Erbe hinterlässt. Das Schöne an dem Wort ist, dass man es auf zwei verschiedene Arten aussprechen kann. Entweder, man sagt Erb-lasser (Betonung auf der ersten Silbe- derjenige, der erben lässt). Oder man sagt Er-blasser (Betonung auf der zweiten Silbe- derjenige, der infolge seines Todes erblasst). Passt doch beides ganz gut.

Erblasser

Foto: Chance Agrella

Unter Lieblingswörter, Recht und Ordnung


(Keine Kommentare möglich).