Juristische Lieblingswörter IV

13.7.2007 von maria

Als ich vor einiger Zeit mit einer Freundin beim Sonntagsfrühstück saß, unterhielten wir uns über Bandnamen. In dem Zusammenhang fiel die Idee, dass ein guter Name für eine Metal-Schrammel-Grunz-Band „culpa in contrahendo“ wäre. Das klingt nach Mittelalter, Schuld und Sühne und man kann wunderbar das „R“ rollen.

Und natürlich ist culpa in contrahendo (cic) auch jedem Juristen ein Begriff. Es bezeichnet das Verschulden eines Vertragspartners zwischen der Aufnahme von Vertragsverhandlungen und Abschluss des Vertrages. Geregelt ist es in den Paragraphen 280 I, 241 II, 311 II BGB.

Wenn also Metaller M in den Plattenladen seines Vertrauens geht, um sich das neue Album seiner Lieblingsband „Culpa in Contrahendo“ zu kaufen und schon im Eingangsbereich ein falsch aufgestelltes CD Regal auf ihn fällt und seinen Ledermantel zerreißt, kann er vom Ladeninhaber Schadensersatz nach den oben genannten Vorschriften verlangen

guitar

Foto: Schandolf

Unter Lieblingswörter, Recht und Ordnung


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