Neuerung im Urhebergesetz

22.9.2007 von maria

Nachdem nun auch der Bundesrat den zweiten Korb des Urheberrechts durchgewunken hat, werden am Ersten des 3. Monats nach der Verkündung, also voraussichtlich am 01.01.2008 die Neuerungen in Kraft treten.

Die wichtigste Neuerung für den internetnutzenden Normalbürger ist, dass der neue § 53 I 1UrhG verbietet, Kopien (also auch Privatkopien!) von unrechtmäßig zum Download angebotenen Vorlagen zu machen. Wer also Musikstücke, Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Werke bei Tauschbörsen herunterlädt,verstößt gegen das Urhebergesetz, wenn das Angebot offensichtlich rechtswidrig ist.

Der Gesetzesbeschluss des Bundestages ist hier nachzulesen.

Unter Aktuelles, Recht und Ordnung


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