Populäre Rechtsirrtümer

6.10.2007 von maria

Rechtsanwalt Kadelke erläutert in seinem Blog leicht verständlich eine Reihe populärer Rechtsirrtümer. Bis jetzt sind drei Folgen erschienen:

1. Verträge müssen schriftlich geschlossen werden

2. Eltern haften für ihre Kinder

3. Rückgaberecht 

Unter Recht und Ordnung

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