Roochvaboot?

30.7.2008 von maria

„Karlsruhe kippt das Rauchverbot“ ist in vielen Überschriften der gängigen Onlinemedien zu lesen. Das stimmt nur bedingt: das Bundesverfassungsgericht hat lediglich entschieden, dass die aktuellen Gesetze in Berlin und Baden Württemberg nicht verfassungsgemäß sind. Grund: die Ausnahmeregelungen benachteiligen die Gastwirte kleiner Kneipen unverhältnismäßig. Das Gericht hat aber auch gesagt, dass ein totales Rauchverbot wegen der überragenden Relevanz des Gesundheitsschutzes verfassungsgemäß wäre. Jetzt wird es spannend, in welche Richtung sich die Gesetzgeber der Länder entscheiden. Wenn sie den Verwaltungsgerichten eine Menge Arbeit ersparen wollen, sollten sie sich für die strenge Variante entscheiden. Sonst kommt es wohl zu einer Klagewelle, weil jeder Gastwirt versucht, sich irgendwie in die Ausnahmeregelungen hereinzumogeln. Es wäre auch denkbar albern die (soweit vorhandenen) Kontrolleure mit Maßband und Taschenrechner auszustatten um die Quadratmeterzahl der Kneipe zu berechnen und festzustellen: darf hier geraucht werden, oder nicht.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Foto: blary54

Bis zur Neuregelung der Materie durch die Länder gelten die alten Gesetze fort mit der Ausnahme, dass in Einraumeckkneipen bis 75 Quadratmetern ohne Restaurantbetrieb, mit einer Altersuntergrenze von 18 Jahren und Schild, dass es sich um eine Raucherkneipe handelt, geraucht werden darf. Außerdem dürfen Discotheken Raucherräume ohne Tanzfläche einrichten. Wie war das mit dem Maßband? Manoman…

Unter Recht und Ordnung


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