Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?

4.7.2007 von maria

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte unserer Bundestagsabgeordneter verfassungsgemäß ist. Das Urteil war denkbar knapp: 4 Verfassungsrichter stimmten gegen die Verfassungswidrigkeit, 4 votierten dafür. Erfreulicherweise bestimmt § 15 IV 3 BVerfGG, dass bei Stimmengleichheit kein Verfassungsverstoß vorliegt. Das Votum der Richter, die die Offenlegungspflicht nicht mit dem Grundsatz des freien Mandats (Art. 38 I GG) vereinbar sahen, scheint mir etwas an der Realität vorbeizugehen: „Wer freie Abgeordnete will, muss auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass die vom Volk Gewählten ganz überwiegend mit Umsicht und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen.“ Es gibt genügend Beispiele, die blindes Vertrauen in die Nichtkäuflichkeit von Abgeordneten grob fahrlässig erscheinen lassen.

Fraglich ist nur, ob die Offenlegung der Nebeneinkünfte irgendwelche Folgen hat. Denn schon heute ist ja ungefähr bekannt, wer in welchen Aufsichtsräten sitzt- ohne dass es einen Einfluss auf den Status der betreffenden Abgeordneten hat.

Wären unsere Volksvertreter im Hinblick auf den Schutz von Bürgerdaten und -freiheiten genauso aktiv, wie beim Schutz der eigenen Anglegenheiten, fiele es leichter, ihre Beweggründe nachzuvollziehen. So fällt mir zu dem Thema nur ein Satz ein, den unser O.S.M. gerne zitiert: Wer nichts zu verbergen hat, braucht ja nichts zu befürchten.



                

Unter Aktuelles


(Keine Kommentare möglich).