Wilde streiks

3.1.2008 von maria

In den letzten Monaten war in der Presse häufig die Rede von wilden Streiks, z.B. bei den Taxifahrern in Rom. Sie heißen nicht deshalb wild, weil es dort wild und zügellos vor sich geht, sondern weil sie ohne Einbindung der Gewerkschaften unmittelbar von den Arbeitnehmern durchgeführt werden. Derartige Streiks sind in Deutschland aber rechtswidrig. Denn kollektive Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn sie von einer tariffähigen Vereinigung durchgeführt werden, ein durch Tarifvertrag regelbares Ziel verfolgen, nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen (d.h. es gibt keine gültige tarifvertragliche Regelung mehr), alle Schlichtungs- und Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden und sie die andere Tarifpartei nicht unangemessen schädigen. Die Gewerkschaft kann einen wilden Streik aber legalisieren, indem sie ihn durch Erklärung gegenüber dem Wahlkampfgegner übernimmt.

Streik-Legitimation

Bild: Streik Legitimation

Quellen: 1, 2

Unter Recht und Ordnung, Wissen


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