Bestattung 1. Folge – Bestattungspflicht

15.12.2007 von maria

Wenn ein Mensch verstorben ist, stellt sich die Frage: wohin mit der Leiche? Besteht kein Grund, die Leiche heimlich verschwinden zu lassen, kommt nur eine würdevolle Bestattung in Frage.

In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht für alle menschlichen Leichen, auch für vor oder während der Geburt verstorbene Kinder, die mehr als 1000 g wiegen. Das gebietet der Respekt vor den Toten. Es soll niemand einfach im Dreck verscharrt werden.

Wer für die Bestattung verantwortlich ist, regeln die Bestattungsgesetze der Länder. Gemäß § 16 Berliner Bestattungsgesetz sind das zuerst der Ehegatte und dann in dieser Reihenfolge: volljährige Kinder, Eltern, volljährige Enkelkinder und Großeltern. In den Bestattungsgesetzen der anderen Bundesländer finden sich ähnliche Regelungen. Kommen diese Personen ihrer Pflicht nicht rechtzeitig nach, nehmen die örtlichen Ordnungsbehörden die Bestattung vor (übernehmen aber nicht die Kosten dafür). Gleiches gilt, wenn keine bestattungspflichtigen Personen mehr auffindbar sind.

Kreuze

Foto: fishmonk

Weitere Beiträge in dieser Reihe:


Unter Wissen


(Keine Kommentare möglich).