Bestattung 3. Folge – in Deutschland zulässige Bestattungsarten

17.12.2007 von maria

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Friedhofspflicht, um die Totenruhe zu gewährleisten. Das heißt, man darf die Asche eines Verstorbenen nicht im Wohnzimmer aufbewahren oder im Garten vergraben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Das sächsische Bestattungsgesetz erlaubt z.B. in seinem § 4 die private Bestattung, wenn ein besonderes Bedrfnis oder berechtigtes Interesse besteht, eine würdige Gestaltung und Unterhaltung des Bestattungsplatzes während der Ruhezeit gesichert ist und keine öffentlichen Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. An dieser Fülle der Voraussetzungen sieht man aber schon, dass Ausnahmen sehr restriktiv gehandhabt werden.

Grablichter

Foto: mzacha

Welche Art der Bestattung auf dem jeweiligen Friedhof möglich ist, richtet sich nach dessen Satzung.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten mit einem Toten zu verfahren. Entweder man begräbt die Leiche als Ganze im Sarg oder man lässt sie einäschern.

Das Begräbnis im Sarg nennt sich Erdbestattung. Sie erfolgt entweder in einem Wahlgrab oder in einem Reihengrab. Ein Wahlgrab ist die teurere Variante. Bei einem solchen kann man Größe und Ort des Grabes frei bestimmen und nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit (richtet sich nach dem Bestattungsgesetz der Länder und den Friedhofssatzungen und beträgt mindestens 20 Jahre) ist das Nutzungsrecht am Grab verlängerbar. Bei einem Reihengrab ist der Ort des Grabes nicht frei bestimmbar. Er richtet sich nach der Reihenfolge der freien Gräber. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grab in der Regel anderweitig genutzt.

offener Sarg

Foto: windchime

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit einem Sarg eingeäschert. Dann wird die Asche in einer Urne beigesetzt. Wieder besteht die Wahl zwischen Wahl- und Reihengräbern. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit der anonymen Bestattung, bei welcher der Verstorbene in einer gemeinschaftlichen Anlage ohne Kennzeichnung der individuellen Grabstelle beigesetzt wird, häufig in einem sog. Urnenhain.

Auf einigen Friedhöfen gibt es Felder, auf denen die Asche ausgestreut werden kann. Auf anderen Friedhöfen gibt es Kolumbarien oder Urnenwände. Das sind Mauern oder Wände mit offenen (Kolumbarium) oder mit einer Steinplatte verschlossenen Fächern (Urnenwand), in die die Urne eingelassen wird.

Hatte der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See, ist auch eine Seebestattung möglich. Bei dieser wird die Urne nach der Einäscherung der See übergeben. Die Bestattung erfolgt in dazu genehmigten Gewässern der Nord- oder Ostsee, die außerhalb der Zwölfmeilenzone des deutschen Hoheitsbereichs liegen. Es werden spezielle Urnen verwendet, die sich innerhalb von 24 Stunden im Wasser auflösen.

Meer

Foto: weingartz

Andere alternative Bestattungsformen sind die Flugbestattung, bei der die Asche bei einer Ballonfahrt oder einem Hubschrauberflug über der Nordsee ausgestreut wird und die Bestattung in einem Friedwald oder Ruhewald. Nach der Einäscherung wird die Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt.

Quellen: verschiedene Websites von Bestattungsinstituten: 1, 2, 3

Weitere Beiträge in dieser Reihe:

 

 

 

Unter Wissen


(Keine Kommentare möglich).